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Cevitalis Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
Präambel
Wir begrüßen Sie als neuen gewerblichen Vertragspartner (im Folgenden: Beraterin/Berater) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständige/r Beraterin/Berater der Cevitalis GmbH, Carl-Benz-Str. 4, 33803 Steinhagen, vertreten durch deren Geschäftsführer,(CEO) Herrn Stephan Blankenburg und Herrn Ralf Schönwerth,(COO) geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: CEVITALIS) und vor allem viel Freude bei dem Vertrieb unserer Leistungen. Bei dem Vertrieb unserer Leistungen und dem Kontakt mit anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und -sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld der Social Selling Community, des Network Marketings, des Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs, ebenso wie die Wahrung der Gesetze und guten Sitten unverrückbar im Vordergrund.
Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln, ebenso wie unsere Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.
Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern

Unsere Beraterinnen/Berater beraten ihre Kunden und Interessenten ehrlich und aufrichtig und klären etwaige Missverständnisse zu Leistungen, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf.

Die Beraterinnen/Berater stellen sich im Onlinekontakt oder persönlichen und telefonischen Kontakt mit den Kunden und Interessenten zu Beginn des Verkaufs- und/oder Vertriebsgesprächs unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit Namen und als Beraterin/Berater von CEVITALIS, auch auf den verwendeten Online-Marketing-Unterlagen, vor. Außerdem legen sie zu Beginn des Kontakts den geschäftlichen Zweck ihre Kontaktaufnahme offen und machen deutlich, welche Leistungen angeboten werden sollen.

Auf Kunden- oder Interessentenwunsch wird auf eine (fortgesetzten) Online-Kommunikation oder ein Verkaufsgespräch verzichtet, die Online-Kommunikation oder das Gespräch verschoben oder eine begonnene Online-Kommunikation oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.
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Beraterinnen/Berater verhalten sich niemals aufdringlich. Insbesondere haben Besuche, Online-Kommunikationen, sonstige elektronische Kommunikationen und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden, es sei denn, der Kunde hat dies ausdrücklich anders gewünscht. Die Beraterinnen/Berater rufen oder kontaktieren (auch via elektronischer Medien) einen Verbraucher zu Werbezwecken nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung an. Die Rufnummer des Anrufenden ist für den Fall eines Anrufs hierbei zu übermitteln.

Während eines Kundenkontakts informiert die Beraterin/der Berater den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die angebotenen Leistungen und – auf Wunsch des Verbrauchers – die Vertriebsmöglichkeit betreffen.

Alle Informationen zu den Leistungen müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen. Einer Beraterin/einem Berater ist es untersagt, irreführende Aussagen oder gar Versprechungen in jeglicher Form zu den Leistungen zu machen.

Eine Beraterin/ein Berater darf keine Behauptungen über Leistungen, deren Preise oder Vertragskonditionen aufstellen, sofern diese nicht von CEVITALIS freigegeben worden sind.

Beraterinnen/Berater werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von CEVITALIS autorisiert sind, diese müssen zutreffend und nicht überholt sein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.

Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Beraterinnen/Berater werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um der Beraterin/dem Berater einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
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Eine Beraterin/ ein Berater darf keine Angaben im Hinblick auf ihre/seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Beraterinnen/Beratern machen. Weiterhin darf eine Beraterin/ein Berater keine Vergütungen garantieren, versprechen oder sonst Erwartungen schüren.

Beraterinnen/Berater nehmen auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.

Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Beraterinnen/Berater die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
Ethische Regeln für den Umgang mit Beraterinnen/Beratern

Beraterinnen/Berater gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Beraterinnen/Beratern anderer Wettbewerber oder anderer Network-Marketing-Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen.

Neue Beraterinnen/Berater werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zu möglichen Umsatz- und Erwerbschancen sind zu unterlassen.

Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Leistungen und Leistungen von CEVITALIS gemacht werden.

Es ist Beraterinnen/Beratern nicht gestattet, andere Beraterinnen/Berater zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von CEVITALIS zu bewegen.

Die Pflichten der nachfolgenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind zugleich als ethische Regeln stets einzuhalten.
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Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen

Zu anderen Wettbewerbern oder sonstigen Unternehmen des Network-Marketing-Bereichs, Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs verhalten sich die Beraterinnen/Berater von CEVITALIS stets fair und ehrlich.

Systematische und behindernde Abwerbungen von Beraterinnen/Beratern anderer Unternehmen werden unterlassen.

Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Leistungen oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.
Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt, möchten wir Sie nun mit den Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen von CEVITALIS vertraut machen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertragspartnervertrages zwischen der Beraterin/Berater und der Cevitalis GmbH, Carl-Benz-Str. 4, 33803 Steinhagen, vertreten durch deren Geschäftsführer,(CEO) Herrn Stephan Blankenburg und Herrn Ralf Schönwerth,(COO) geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: CEVITALIS) E-Mail an info@cevitalis.de und dem unabhängigen und selbständigen Vertragspartner (künftig: Beraterin/Berater). Er soll die Grundlage eines gemeinschaftlichen, fairen und erfolgreichen Geschäftsverhältnisses bilden.
(2) CEVITALIS erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) CEVITALIS ist ein Unternehmen, das innovative Gesundheits- und Wellnessprodukte (künftig: Leistungen) betreibt. Die Beraterin/der Berater soll für CEVITALIS nach seiner Wahl die Leistungen an Endkunden vermitteln auf eigene Rechnung und Gefahr an Endkunden (nicht aber an gewerbliche Wiederverkäufer, an die ein Weiterverkauf nicht erlaubt ist) wiederverkaufen und erhält hierfür für den Fall einer Vermittlungstätigkeit eine Erfolgsprovision je erfolgreich
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vermittelter Leistung bzw. für den Fall einer Reseller-Tätigkeit die Differenz aus Ein- und Verkaufspreis als Marge, wobei der Einkauf der Leistungen ausschließlich nur direkt bei CEVITALIS erfolgen darf. Für diese Tätigkeit ist es nicht erforderlich, dass die Beraterin/der Berater über den Erwerb eines Startersets (das unter anderem eine wiederverkaufbare Produktauswahl enthält) finanzielle Aufwendungen tätigt, sie/er eine Mindestanzahl von Leistungen oder sonstigen Leistungen von CEVITALIS abnimmt/erwirbt oder die Beraterin/der Berater andere Beraterinnen/Berater wirbt. Erforderlich ist lediglich die Registrierung.
(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Beraterinnen/Berater zu werben. Für diese Tätigkeit erhält die/der werbende Beraterin/Berater bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz der/des geworbenen Beraterin/Berater. Für die Werbung hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet. Die Provision, ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung, richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Erfolgsplan.
(3) CEVITALIS stellt der Beraterin/dem Berater mit der erfolgreichen Registrierung, ein Online-Backoffice nebst Landingpage (künftig Replicate-Website) nebst angeschlossenem Online-Shop-System inklusive eines Nutzungsrechts im Sinne des § 6 (1) zur Verfügung. Das Backoffice ermöglicht es der Beraterin/dem Berater unter anderem einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über ihre/seine vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche, Abrechnungen/Gutschriften, ebenso wie die Beraterinnen/Berater- und Downline-Entwicklungen zu haben.
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
(1) Ein Vertragsabschluss ist mit Kapitalgesellschaften (hierunter fallen keine Vereine und Genossenschaften, die sich ausdrücklich nicht registrieren können), Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind, die mit Ausnahme von Schweizer-Antragssteller/innen im Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbescheins) sind (falls bei der Registrierung noch kein Gewerbe angemeldet wurde, ist die Gewerbeanmeldung unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach der Versendung des Registrierungsantrages, durchzuführen, soweit erforderlich, was in der Schweiz in der Regle nicht der Fall ist), möglich. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich. Pro natürlicher Person, Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) wird nur ein Beraterinnen-/Berater-Antrag akzeptiert, ebenso wie eine natürliche Person nicht berechtigt ist, sich zusätzlich als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder sonst mehrfach indirekt zu registrieren.
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(2) Sofern eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG oder Ltd) einen Beraterinnen-/Berater-Antrag einreicht, sind auf erste Aufforderung von CEVITALIS der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung, sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls keine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorhanden sein sollte, besteht die Pflicht diese umgehend zu beantragen und hier nach unverzüglich nachzureichen) in Kopie auf dem vorgegebenen technischen Weg eingereicht werden. Alle Gesellschafter (und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter oder sonst wirtschaftlichen Berechtigten, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt) müssen in dem Antrag namentlich genannt werden und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Gesellschafter/wirtschaftlich Berechtigten sind neben der/dem Geschäftsführer/in gegenüber CEVITALIS jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Kapitalgesellschaft.
(3) Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, KG oder OHG) sind auf erste Aufforderung von CEVITALIS der entsprechende Handelsregisterauszug (sofern vorhanden) über die Registrierung, sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls keine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorhanden sein sollte, besteht die Pflicht diese umgehend zu beantragen und hier nach unverzüglich nachzureichen) in Kopie auf dem technisch vorgegeben Weg einzureichen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter/wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschafter (sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt) müssen namentlich genannt werden und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Gesellschafter/wirtschaftlich Berechtigten sind gegenüber CEVITALIS jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Personengesellschaft.
(3a) Vereine, Trusts, Stiftungen und/oder Genossenschaften können sich nicht bei CEVITALIS registrieren.
(4) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
(5) Die Beraterin/der Berater kann sich für die Aufnahme ihrer/seiner Tätigkeit als Beraterin/Berater bei CEVITALIS online registrieren. Bei der Registrierung ist die Beraterin/der Berater verpflichtet, den Beraterinnen-/Berater-Antrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und den Antrag sodann an CEVITALIS auf den vorgegebenen Weg zu übermitteln. Zudem akzeptiert die Beraterin/der Berater durch entsprechendes aktives Häkchensetzen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben als Vertragsbestandteil.
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(6) CEVITALIS behält sich das Recht vor, Beraterinnen-/Berater-Anträge nach eigenem Ermessen, ohne jegliche Begründung abzulehnen.
(7) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (3) und (5) Satz 2 geregelten Pflichten ist die CEVITALIS ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Beraterinnen-/Berater-Vertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich die CEVITALIS für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
§ 4 Status der Beraterin / des Beraters als Unternehmer
(1) Die Beraterin/der Berater handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Beraterin/der Berater zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler von CEVITALIS. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Die Beraterin/der Berater unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von CEVITALIS und trägt das vollständige unternehmerische Risiko ihres/seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung ihrer/seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten. Die Beraterin/der Berater hat ihren/seinen Betrieb – soweit erforderlich - im Sinne einer ordentlichen Kauffrau/eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu – soweit erforderlich - auch der Betrieb eigener Büroräume oder eines im Sinne einer ordentlichen Kauffrau/eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.
(2) Die Beraterin/der Berater ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung ihrer/seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich). eigenverantwortlich. Insoweit versichert die Beraterin/der Berater , alle Provisionseinnahmen, die sie/er im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit für CEVITALIS erwirtschaftet, an ihrem/seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. CEVITALIS behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer die Beraterin/der Berater hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von CEVITALIS werden keine Sozialversicherungsbeiträge für die Beraterin/den Berater entrichtet.
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Hinweis für Consultant in der Schweiz:
Für Beraterinnen/Berater mit Sitz in der Schweiz ist zu beachten, dass nach maßgeblichen Schweizer Recht und nach Ansicht der/des jeweils zuständigen Ausgleichskasse/Sozialversicherungsträgers die auf Erfolgsprovision basierende Vermittlungstätigkeit von Beraterinnen/Beratern, auch wenn sie vertraglich und steuerrechtlich selbständig als Unternehmerinnen/Unternehmer handeln, als unselbständige Tätigkeit im Sinne des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (LAVS) angesehen werden kann, mit der Folge dass im Einzelfall für die betroffenen Beraterinnen/Berater eine Beitragspflicht nach dem Schweizer Sozialversicherungsrecht bestehen kann. Ob eine/ein Beraterin/Berater im Einzelfall als selbständig oder unselbständig eingestuft wird, hängt nicht nur von der vertraglichen Ausgestaltung der Tätigkeit, sondern von unterschiedlichen weiteren Prüfkriterien, wie etwa die Anmietung eigener Büros, die Beschäftigung eigener Mitarbeiter oder die Erheblichkeit des unternehmerischen Risikos durch eine/einen Beraterin/Berater nach Schweizer Recht ab, ist im Zweifel durch den Consultant mit der zuständigen Ausgleichskasse zu klären und liegt weder im Zuständigkeits- noch Verantwortungsbereich von CEVITALIS. Da CEVITALIS ausschließlich mit selbständigen Unternehmern vertraglich zusammenarbeitet sind die Beraterinnen/Berater verpflichtet, ihren Geschäftsbetrieb dergestalt einzurichten und auszuüben, dass sie nach dem Schweizer Sozialversicherungsrecht selbständige Unternehmer/innen und keine Arbeitnehmer/innen sind. Sollte ein Ausgleichskasse oder sonstige zuständige Behörde zu dem Ergebnis gelangen, dass im Einzelfall ein/e Berater/in als Arbeitnehmer/in einzustufen ist, so verpflichtet sich die/der betroffene Berater/in CEVITALIS von den anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen wie etwa der beruflichen Vorsorgekosten oder sonstige Kosten freizuhalten und diese Kosten gegenüber der Ausgleichskasse oder sonstigen zuständigen Behörde zu übernehmen und entsprechende Erklärung diesbezüglich abzugeben, außer diese Kostenübernahme und Erklärungen steht zwingendes geltendes Recht entgegen.
§ 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung
Sie registrieren sich bei CEVITALIS als Unternehmer und nicht als Verbraucher, so dass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt CEVITALIS Ihnen nachfolgendes freiwilliges 14-tägiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.
Freiwilliges Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse widerrufen. Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Beraterinnen-/Berater-Antrages. Zur
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Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs.
Widerrufsfolgen:
Nach Ihrem Widerruf können Sie alle als Beraterin/Berater bezogenen, ungeöffneten und wiederverkaufbaren Produkte und auch das Starterset gegen Erstattung der dafür geleisteten vollständigen Zahlungen an CEVITALIS zurückgeben/zurückabwickeln. Die Rücksendung physikalischer Produkte hat auf Kosten und Gefahr der Beraterin/des Beraters zu erfolgen. Nach Eingang der rückgesendeten physikalischen Produkte und Prüfung derselben auf Mangelfreiheit, Ungeöffnetheit und Widerkaufbarkeit wird der Kaufpreis zu 100 % zurückgezahlt.
Eine Beraterin/ein Berater kann sich nach dem Widerruf ihrer/seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei CEVITALIS registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf für die alte Position der Beraterin/des Beraters mindestens 12 Monate zurückliegt und die/der widerrufende Beraterin/Berater in dieser Zeit keine Aktivitäten für CEVITALIS verrichtet hat.
§ 6 Nutzung des Backoffices, der Replicate-Website und der App / Servicegebühr
(1) Die Beraterin/der Berater erwirbt mit der Registrierung ein unentgeltliches Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Backoffices, der ihm zur Verfügung gestellten Replicate-Website.
(2) Das Nutzungsrecht im Sinne des Absatzes (1) ist ein einfaches, auf das konkrete Backoffice und die konkrete Replicate-Website bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; der Beraterin/dem Berater steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Backoffices oder der Replicate-Website, ebenso wenig wie ein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu.
(3) Für die Nutzung, ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des Backoffices und der Replicate-Website erhebt CEVITALIS eine jährliche Servicegebühr.
(4) CEVITALIS ist ausdrücklich berechtigt, die jährliche Service-Gebühr von dem Guthaben der/des Beraterin/Beraters auf dessen Provisionskonto abzubuchen, was jene/jener vor dem Versenden des Vertragspartnerinnen-/Vertragspartnerantrages ausdrücklich bestätigt. Für den Fall der Nichtdeckung des Guthabens der/des Beraterin/Beraters auf deren/dessen
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Provisionskonto oder des Vorliegens anderer Umstände, die eine Abbuchung von dem Guthaben nicht zulassen, ist sie/er zur aktiven Zahlung der Servicegebühr verpflichtet.
§ 7 Pflichten der Beraterin/des Beraterss
(1) Die Beraterin/der Berater ist verpflichtet, ihre/seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und hat CEVITALIS Änderungen ihrer/seiner Vertragsdaten umgehend zu melden. Soweit die/der Beraterin/Berater Zahlungen an CEVITALIS (z.B. im Zuge des Erwerbs von Waren) leistet, wird CEVITALIS diese nur akzeptieren, wenn sie von dem Consultant selbst für eigene Rechnung geleistet werden. Zahlungen für die/den Beraterin/Berater an CEVITALIS durch Dritte oder das Verbot der Verwendung von Kreditkarten oder anderer Paymentkarten Dritter sind unzulässig (Verbot von Fremdzahlungen). Die/der Beraterin/Berater ist ferner nicht berechtigt von Dritten Bargeld, Überweisungen oder sonstige Zahlungen zu erhalten, um für diese dafür Leistungen von CEVITALIS zu erhalten.
(2) Der Beraterin/dem Berater ist es untersagt, bei ihrer/seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, die Rechte von CEVITALIS, deren Beraterinnen/Berater, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und des Versendens von unerwünschten und nicht eingewilligten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam), ebenso wie Social-Media-Spams oder sonstige unerlaubte Nachrichtenformen.
(3) Besondere Werberichtlinien:
(a) An keiner Stelle und auf keinem Werbemittel darf die Beraterin/der Berater Angaben über ihr/sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei CEVITALIS machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Beraterinnen/Berater im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich ist.
(b) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben einer/eines neuen Beraterin/Beraters zu verstehen sind oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystems, nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem
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oder Pyramidensystem oder sonst ein betrügerisches Vertriebssystem ist. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass der Kauf von Leistungen erforderlich ist, damit eine Beraterin/ein Berater für CEVITALIS tätig werden kann.
(c) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Beraterin/der Berater die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
(d) Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.
(e) Beraterinnen/Berater werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von CEVITALIS offiziell autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen
(f) Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Leistungen durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Beraterinnen/Berater werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um der Beraterin/dem Berater einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
(g) Eine Beraterin/ein Berater darf nicht behaupten, dass der Erfolgsplan oder die Leistungen von CEVITALIS von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft wird.
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(h) Aufgrund strenger Regulierungen in Bezug auf Werbung für Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und anderer Leistungen aus dem Gesundheitsbereich soll ausschließlich das Werbematerial verwendet werden, das auf der CEVITALIS Website oder im Backoffice oder sonst wo durch CEVITALIS direkt angeboten wird. Es sollte jedem Kunden, der sich aktuell in medizinischer Behandlung befindet, empfohlen werden, sich bei seinem Arzt zu erkundigen, bevor er seine Ernährung verändert. Es dürfen im Rahmen der Tätigkeit und Werbung keine Aussagen bezüglich der Sicherheit der Produkte, deren therapeutischer Wirkung oder Heilwirkung erfolgen, es sei denn, diese sind offiziell von CEVITALIS genehmigt und/oder finden sich in dem offiziellen Werbematerial von CEVITALIS wieder. Außerdem dürfen die Beraterinnen/Berater nicht suggerieren, dass CEVITALIS-Produkte zur Behandlung, Vorbeugung, Diagnose oder Heilung von Krankheiten genutzt werden können. CEVITALIS verbietet ferner jegliche Aussage bezüglich medizinischer Wirkung von CEVITALIS-Produkten, ebenso wie die Leistungen nicht als Drogen oder Rauschmittel-Produkte vermarktet werden dürfen. Die Beraterin/der Berater darf z.B. nicht behaupten, dass die Leistungen von CEVITALIS bei der Behandlung von Diabetes, Herzkrankheiten, Krebs oder anderen Krankheiten helfen. Es dürfen keine wissenschaftlichen Publikationen, Literatur oder Zeugnisse verwendet oder veröffentlichet werden, die von Doktoren oder Wissenschaftlern in Bezug auf CEVITALIS-Leistungen oder deren Zutaten verfasst wurden.
(4) Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites (CEVITALIS stellt den Beraterinnen/Beratern auf Wunsch eine Replicate-Website zur Verfügung, auf dem der Verkauf der Leistungen erfolgen darf- auf eigenen Websites ist auch für den Fall eines Einverständnisses hierzu kein Verkauf der Leistungen erlaubt), Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Zeitungs- oder Zeitschriftenwerbeanzeigen, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Fernsehwerbung, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte, einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger selbständig erstellter Verkaufs- oder Werbemittel ist nur nach vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail erteiltem Einverständnis von CEVITALIS gestattet, das im freien Ermessen von CEVITALIS liegt. Die entsprechende Anfrage zum Erhalt des Einverständnisses ist via E-Mail an info@cevitalis.de zu übersenden.
(4a) Es ist untersagt, mit mehreren Beraterinnen/Beratern eine Internetseite, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine sonstige Online-Anwendung zu betreiben.
(4b) Für den Fall, dass die Beraterin/der Berater die Leistungen von CEVITALIS in anderen
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Internet Medien, wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, YouTube, Twitter oder Instagram), Online Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp oder Snapchat) bewirbt, darf sie/er stets nur die offiziellen CEVITALIS Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit ihrem/seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) identifizieren und darf an keiner Stelle Angaben über ihr/sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei CEVITALIS machen oder für eine Tätigkeit bei CEVITALIS als Arbeitnehmer oder Ähnlichem werben, ebenso wie sie/er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen ihrer/seiner eigenen privaten Social-Media-Kanäle nebenbei und zusätzlich durchführen darf und ohne vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail erteiltem Einverständnis von CEVITALIS keine professionellen Social-Media-Geschäftsauftritte erstellen darf. Vor Inbetriebnahme eines eigenen Social-Media-Geschäftsauftritts ist die Beraterin/der Berater verpflichtet, die Social-Media-Präsenz und/oder -kanal CEVITALIS per E-Mali an info@cevitalis.de zur Prüfung zu übersenden. Ein Verkauf der Leistungen darf nur über die offizielle Replicate-Website der Beraterin/des Beraters erfolgen. Die Beraterin/der Berater ist verpflichtet, in ihre/seine Social-Media-Präsenz und/oder -kanal einen entsprechenden Link zu der Replicate-Website einzufügen.
(4c) Die Beraterinnen/Berater dürfen keine Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) verwenden, um die Leistungen und sonstigen Leistungen von CEVITALIS zu bewerben und/oder zu vertreiben. Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) dürfen jedoch genutzt werden, damit sich die Beraterin/der Berater als „unabhängiger CEVITALIS Beraterin/Berater“ vorstellen kann.
(4d) Die Beraterinnen/Berater dürfen Bannerwerbung auf einer Website platzieren, vorausgesetzt, sie verwenden die von CEVITALIS geprüften und genehmigten Vorlagen und Bilder und halten sich an die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (insbesondere das Verbot der Einkommensangaben und Heilaussagen). Alle Bannerwerbung muss mit der Website der Beraterin/des Beraters verlinkt sein.
(4e) Die kostenpflichtige Schaltung von GoogleAds, Social-Ads-Werbung oder anderer Suchmaschinen/Internet-Ads-Werbung ist ebenso wie das Schalten von Sponsored Links oder Pay-per-Click-Anzeigen (PPC) unzulässig.
(4f) Ferner ist es wichtig, dass die Beraterin/der Berater nicht mit Personen kommuniziert, die einen negativen Beitrag gegen sie/ihn, andere Beraterinnen/Berater oder CEVITALIS verfassen. Bitte melden Sie negative Beiträge an info@cevitalis.de Eine Antwort auf solche negativen Beiträge führt oft zu einer Diskussion mit jemandem, der einen Groll hegt, sich nicht an die gleichen hohen ethischen, fairen und professionellen Standards hält wie die von CEVITALIS und
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schadet daher dem Ruf und dem guten Ruf von CEVITALIS und der/des Beraterin/Beraters .
(5) Die Leistungen von CEVITALIS dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in Online-Konferenzen von der Beraterin/dem Berater vorgestellt (nicht verkauft) werden und nur über die Replicate-Website oder den offiziellen Webshop von CEVITALIS verkauft werden. Auf eigenen Internetseiten, anderen Verkaufsplätzen, insbesondere großen allgemeinem Ladengeschäften (wie z.B. Supermärkten, Discountern oder Einkaufketten) oder Restaurants, auf Internethandelsplattformen wie z.B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder via vergleichbarer Verkaufskanäle, dürfen die Leistungen von CEVITALIS nicht verkauft werden. In gesundheitsbezogenen Einzelhandelsläden wie z.B. Drogerien, Apotheken, Friseurgeschäften, Beauty- oder Kosmetik Studios, Fitnessstudios, physiotherapeutischen Praxen, vergleichbaren Praxen ist der Verkauf der Leistungen von CEVITALIS bis auf Widerruf, das im freien Ermessen von CEVITALIS liegt, gestattet, sofern dieser Einzelhandelsladen von der Beraterin/de Berater als ihr/sein Hauptgeschäft betrieben wird und CEVITALIS Leistungen nur nebenbei ohne Außenwerbung in dem Ladengeschäft beworben wird.
(6) Es ist der Beraterin/dem Berater grundsätzlich untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen, Schulungs- oder Leadgenerierungs-Tools, andere Leistungen von Drittunternehmen oder sonstige im Zusammenhang mit dem CEVITALIS Geschäft stehende Leistungen an andere Beraterinnen/Berater von CEVITALIS zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
(7) Die Leistungen dürfen von der Beraterin/dem Berater ferner ebenfalls nach schriftlicher Zustimmung von CEVITALIS auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden.
(8) Die Beraterin/der Berater darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass sie/er im Auftrag oder im Namen von CEVITALIS handelt. Vielmehr ist sie/er verpflichtet, sich als „unabhängige/r CEVITALIS Beraterin/Berater“ vorzustellen. Internet-Homepages, Social-Media-Kanälen, Chat-Gruppen, Blogs, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „unabhängige/r CEVITALIS Beraterin/Berater“ aufweisen und dürfen ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis nicht das Kennzeichen CEVITALIS und/oder die Marken, Werktitel, geschäftliche Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von CEVITALIS beinhalten. Der Beraterin/dem Berater ist es ferner untersagt, im Namen von CEVITALIS für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen,
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Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. Die Beraterin/der Berater wird weder eine Inkassovollmacht eingeräumt, noch eine Vollmacht, CEVITALIS gegenüber Dritten zu vertreten. Ebenso wenig hat die Beraterin/der Berater für die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem vermittelten Geschäft einzustehen.
(9) Die Beraterin/der Berater ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten oder negative, herabwertende oder sonst wie gesetzeswidrige Bewertungen zur Abwerbung von Beraterinnen/Beratern anderer Unternehmen einzusetzen.
(10) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktlabel etc. (einschließlich der Lichtbilder) von CEVITALIS sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen über das vertraglich gewährte Nutzungsrecht von der Beraterin/dem Berater ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis von CEVITALIS weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.
(11) Die Verwendung des Kennzeichens CEVITALIS und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnungen und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von CEVITALIS sind über die Verwendung der durch CEVITALIS bereit gestellten Marketingmaterialien nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Registrierung von Internetdomains oder die Nutzung in E-Mail-Adressen, Social-Media-Accounts und/oder Chat-Gruppen. CEVITALIS kann verlangen, dass Internetdomains, Social-Media-Accounts, E-Mail-Adressen oder Chat-Gruppen die den Namen CEVITALIS und/oder die Marken, Werktitel, Produktbezeichnung und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von CEVITALIS verwenden, gelöscht werden und/oder – soweit möglich - an CEVITALIS übertragen werden. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n ggf. in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von CEVITALIS enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Leistungen.
(12) Eine Beraterin/ein Berater kann sich nach Kündigung ihrer/seiner alten Position erneut bei CEVITALIS registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch CEVITALIS für die alte Position der Beraterin/des Beraters mindestens 12 Monate zurückliegen und die/der kündigende Beraterin/Berater in dieser Zeit keine Aktivitäten für CEVITALIS verrichtet hat.
Cevitalis Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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(13) Der Beraterin/dem Berater ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über CEVITALIS, deren Leistungen, den CEVITALIS Erfolgsplan oder sonstige CEVITALIS Leistungen zu antworten. Die Beraterin/der Berater ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an CEVITALIS an info@cevitalis.de weiterzuleiten.
(14) Die Beraterin/der Berater verpflichtet sich – soweit möglich - sicherzustellen, dass die durch Vertriebsleistung gewonnenen Kunden- und Partnerdaten, die im geistigen Eigentum von CEVITALIS stehen, ausschließlich im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit für CEVITALIS verwendet werden und insbesondere nicht an sonstige Dritte oder für Leistungen Dritter weitergeleitet und/oder verwendet werden.
(15) Die Beraterin/der Berater darf nur in solchen Staaten Leistungen für CEVITALIS bewerben und vertreiben oder neue Beraterinnen/Berater gewinnen, die offiziell von CEVITALIS eröffnet wurden. Es ist nicht erlaubt in einem Staat als CEVITALIS Niederlassung, Importeuer oder Exporteur oder ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen.
(16) Beraterinnen/Berater dürfen Arbeitnehmern von CEVITALIS keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen machen.
(17) CEVITALIS ermöglicht der Beraterin/dem Berater den Erwerb der Nahrungsergänzungen und Kosmetikprodukte und anderer Waren für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls darf die Beraterin/der Berater selbst oder aber ihre/seine Familienmitglieder andere Beraterinnen/Berater dazu veranlassen, solche Produkte in größeren Mengen für den Eigenverbrauch zu erwerben (Verbot des Frontloadings), die den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Haushaltes unangemessen übersteigen. Durch eine jeweilige Neubestellung von Leistungen, versichert die Beraterin/der Berater , dass von der vorherigen Bestellung mindestens 70 % dieser Produktlieferung für geschäftliche Zwecke im Rahmen von Produktpräsentationen und/oder Anwendungen verbraucht wurden und höchstens 30 % an Vorratsware von der letzten Bestellung noch in ihrem/seinem Lager vorrätig ist. Ferner darf die Beraterin/der Berater selbst oder durch Dritte nicht mehr physikalische Produkte erwerben, als sie/er bei verständiger Würdigung innerhalb eines Monats verbrauchen kann.
(18) Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkten von CEVITALIS ist nicht gestattet.
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(19) Die Beraterin/der Berater ist verpflichtet, CEVITALIS umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Beraterinnen-/Beraterbedingungen und der CEVITALIS Verhaltensrichtlinien, sowie aller sonstiger Bestimmungen des Unternehmens, Mitteilung zu machen.
(20) Kundenbeschwerden jeglicher Art über die Leistungen, den Service oder das Vergütungssystem von CEVITALIS sind umgehend an CEVITALIS an die E-Mail-Adresse info@cevitalis.de weiterzugeben.
§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung
(1) Der Beraterin/dem Berater ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, selbst wenn diese Wettbewerber sind, Leistungen und/oder Dienstleistungen zu vertreiben.
(2) Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es der Beraterin/dem Berater nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen, ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte, für den Betrieb des CEVITALIS-Geschäfts an andere CEVITALIS Beraterinnen/Berater zu vertreiben.
(3) Soweit die Beraterin/der Berater gleichzeitig für mehrere Unternehmen, auch Network Marketing-Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, tätig ist, verpflichtet sie/er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst ihrer/seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit ihrer/seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf die Beraterin/der Berater andere als CEVITALIS Produkte nicht zur selben Zeit, am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten.
(4) Außerdem ist es der Beraterin/dem Berater ausdrücklich untersagt, CEVITALIS Beraterinnen/Berater für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.
(5) Der Beraterin/dem Berater ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Beraterinnen-/Beratervertrages gegen andere Beraterinnen-/Berater- oder sonstige Vertriebsverträge, die sie/er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
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§ 9 Geheimhaltung
Die Beraterin/der Berater hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von CEVITALIS und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von CEVITALIS gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline-Aktivitäten und –Platzierungen, ebenso wie der Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Beraterinnen/Berater-, Kunden- und Vertragspartnerdaten, ebenso wie die Informationen über Geschäftsbeziehungen von CEVITALIS und seiner verbundenen Unternehmen und sonstigen Anbietern und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Beraterinnen-/Beratervertrages fort.
§ 10 Beraterinnen/Berater-Schutz / Kein Gebietsschutz
(1) Jener/m aktiven Beraterin/Berater, die/der eine/n neue/n Beraterin/Berater erstmals für einen Vertrieb der Produkte von CEVITALIS gewinnt, wird die/der neue Beraterin/Berater in ihre/seine Struktur nach Maßgabe des Erfolgsplans und der dort geregelten Platzierungsvorgaben zugewiesen (Vertriebspartnerschutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von der/dem neuen Beraterin/Berater bei CEVITALIS für die Zuteilung gelten. Die Möglichkeit der Änderung der „Setzposition“ eines direkt oder indirekt gesponserten Partners ist nicht möglich.
(2) CEVITALIS ist berechtigt, sämtliche personenbezogenen Daten, einschließlich der E-Mail-Adresse, einer/eines gesponserten Beraterin/Berater aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und die/der neue geworbene Beraterin/Berater oder der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten der/des neu geworbenen Beraterin/Beraters berichtigt. Sofern CEVITALIS durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten zurückzufordern, außer die fehlerhafte Zustellung erfolgte unverschuldet.
(3) Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen Person oder Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft, die bereits Beraterin/Berater bei CEVITALIS in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 12 Monate einen Beraterinnen-/Beratervertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
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(4) Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Beraterinnen/Beratern, die tatsächlich das CEVITALIS-Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), nicht existieren, ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Beraterinnen/Berater, Kunden oder sonstige Dritte zum Absatz oder Einkauf von Leistungen zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Erfolgsplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren neue Beraterinnen/Berater und/oder Kunden bei anderen Beraterinnen/Beratern zu platzieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen. "Stacking" ist ebenfalls verboten. Stacking liegt vor, wenn Beraterinnen/Berater neu registrierte Beraterinnen/Berater gezielt in der Downline platzieren, um einen schnellen Aufstieg und Rang im Erfolgsplan zu erreichen. Stacking beinhaltet: (a) die finanzielle Unterstützung neuer Beraterinnen/Berater zum Zweck der Maximierung der Vergütung gemäß dem Erfolgsplan von CEVITALIS sowie die Platzierung einer/s neuen Beraterin/Beraters in einer Downline-Organisation mit der Absicht, den Erfolgsplan zu manipulieren und so auf eine nicht beabsichtigte oder nicht zulässige Weise finanziellen Gewinn zu erzielen. Darüber hinaus ist es ausdrücklich verboten, Zahlungen jeglicher Art für andere Beraterinnen/Berater oder für Kunden direkt oder indirekt vorzunehmen.
(5) Der Beraterin/dem Berater steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.
§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten der Beraterin/des Beraters erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch CEVITALIS unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Die Beraterin/der Berater verpflichtet sich, etwaige Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (2) hingewiesen, nach dem CEVITALIS bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) und 19 geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht, ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freien Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (2) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat CEVITALIS das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach eigenem freien Ermessen
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vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von CEVITALIS gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die die Beraterin/der Berater zu ersetzen verpflichtet ist.
(4) Die Beraterin/der Berater haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die CEVITALIS durch eine Pflichtverletzung der Beraterin/des Beraters entstehen, außer die Beraterin/der Berater hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(5) Die Beraterin/der Berater stellt CEVITALIS, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes der Beraterin/des Beraters gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung durch CEVITALIS von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich die Beraterin/der Berater insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die CEVITALIS in diesem Zusammenhang entstehen.
§ 12 Preisempfehlung/Anpassung der Preise und Provisionen
(1) CEVITALIS behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Lizenzstrukturen vor, die von der Beraterin/dem Berater zu zahlenden Preise oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. CEVITALIS wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice der Beraterin/des Beraters ankündigen. Die Beraterin/der Berater hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist CEVITALIS berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern die Beraterin/der Berater bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. CEVITALIS ist verpflichtet, die Beraterin/den Berater in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung ihres/seines Schweigens hinzuweisen.
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(2) Der/dem Beraterin/Berater wird in ihrem/seinem eigenen Interesse für den Fall des Wiederverkaufs der Waren dringend angeraten, die empfohlenen Wiederverkaufspreise einzuhalten, um eine Preisstabilität zu gewähren, die ihr/ihm dazu verhilft, einen stabilen Umsatz zu erzielen. Für den Fall einer Missachtung dieser Obliegenheit, behält sich CEVITALIS das Recht der Kündigung ausdrücklich vor.
§ 13 KOSTENLOSE Werbemittel, Zuwendungen
Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von CEVITALIS können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
§ 14 Vergütung, Provisionen und Abrechnung
(1) Als Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung und ihre/seine Tätigkeit erhält die Beraterin/der Berater bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen Provisionen sowie andere Vergütungen, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem CEVITALIS Erfolgsplan ergeben. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Erfolgsplan, den die Beraterin/der Berater in ihrem/seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten der Beraterin/des Beraters für die Aufrechterhaltung und Durchführung ihres/seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.
(2) Eine erfolgreiche Vermittlung im Sinne von Absatz (1) dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CEVITALIS wirksam zustande gekommen ist. Ein Vergütungsanspruch entsteht ferner erst dann, wenn die Zahlung seitens des Kunden auf dem Konto von CEVITALIS gutgeschrieben ist und alle sonstigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.
(3) Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nicht, wenn
a.) der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,
b.) der Vertrag durch den Kunden rechtswirksam angefochten wird,
c.) der Kundenauftrag widerrechtlich zustande gekommen ist,
d.) CEVITALIS die Annahme des Vertrages ablehnt,
e.) fehlerhafte unvollständige Kundenaufträge eingereicht werden.
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Außerdem entsteht in Fällen betrügerischer Vermittlung, entweder durch betrügerische oder missbräuchliche Maßnahmen des Kunden, der Beraterin/des Beraters oder dessen Erfüllungsgehilfen kein Provisionsanspruch.
(4) CEVITALIS behält sich das Recht vor, den Beraterinnen/Beratern vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen und auch jederzeit später zum Nachweis ihrer/seiner Identität, Adresse und ihrer/seiner Gewerbeanmeldung (z.B. Vorlage des Gewerbescheins) aufzufordern. Der Gewerbe-,Identitäts- und Adressnachweis kann nach Wahl von CEVITALIS in Form einer Kopie der Gewerbeberechtigung und des Personalausweises oder Reisepasses, gegebenenfalls in Verbindung mit einer aktuellen Strom-, Gas-Wasser- oder sonstigen Verbrauchsrechnung oder einem anderen Melderegisternachweis (nicht älter als einen Monat) auf dem vorgegebenen elektronischem Weg, erfolgen und hat unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen, nach der Aufforderung zu geschehen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten ist ein Identifikationsnachweis der verantwortlichen Person (z.B. Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter) und – sofern eine Eintragung in das Handelsregister erfolgte - eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als einen Monat) vorzulegen. Ferner muss die Beraterin/der Berater vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen ihre/seine Bankdaten bekanntgeben.
(5) Die Beraterin/der Berater wird zunächst als ein Kleingewerbetreibender bei CEVITALIS geführt. Sie/Er wird CEVITALIS unter Mitteilung ihrer/seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer unverzüglich informieren, sobald sie/er im Rahmen ihrer/seiner gewerblichen Tätigkeit zur Zahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) optiert oder die Kleinunternehmergrenzen überschreitet.
(6) Provisionen der Beraterin/des Beraters können, soweit ein abweichendes Konto nicht ausdrücklich gesondert durch CEVITALIS schriftlich akzeptiert wurde, nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf ihren/seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit CEVITALIS stehen. Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine fremde Bankverbindung können nicht vorgenommen werden.
(7) Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag zugrundeliegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provision sind alle Ansprüche der Beraterin/des Beraters abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien, ebenso wie sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der Vergütung gemäß Absatz (1) sind ferner alle Leistungen der Beraterin/des Beraters abgegolten, insbesondere auch für die Herstellung und Pflege des Beraterinnen-
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/Beraterbestandes, des Kundenstockes, ebenso wie das daraus resultierende zukünftige Marktpotential und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Vertrages, durch welche Partei aus welchem Grund auch immer, keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer durch CEVITALIS zu leisten sind. Auf § 16 Absatz (5) wird ausdrücklich verwiesen.
(8) CEVITALIS ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist CEVITALIS zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens CEVITALIS gilt als vereinbart, dass der Beraterin/dem Berater kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.
(9) CEVITALIS ist berechtigt, Forderungen, die CEVITALIS gegen die Beraterin/den Berater zustehen, mit deren/dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Die Beraterin/der Berater ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(10) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen der Beraterin/des Beraters aus Beraterinnen-/Beraterverträgen sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(11) Die Beraterin/der Berater wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände CEVITALIS unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Erfolgsplan, den die Beraterin/der Berater in ihrem/seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Fehlerhafte Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung sind CEVITALIS binnen 60 Tagen ab Zeitpunkt der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Boni oder sonstige Zahlungen als genehmigt.
(12) Die Provisionen werden unter Berücksichtigung der CEVITALIS Zahlungsmodalitäten und Auszahlungsarten monatlich in der Regel zum 15. Des Folgemonats ausgekehrt. CEVITALIS behält sich das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag von 25,00 € zu überweisen. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei CEVITALIS für die Beraterin/den Berater geführten
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Verrechnungskonto fortgeführt und in dem Folgemonat nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an die Beraterin/den Berater ausgezahlt.
§ 15 Sperrung der/des Beraterin/Beraters
(1) Für den Fall, dass die Beraterin/der Berater nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstiger Zahlung, die angeforderten Nachweise erbringt, steht CEVITALIS die vorübergehende Sperrung der Beraterin/des Beraters im CEVITALIS System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen Unterlagen/Dokumente zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt die Beraterin/den Berater nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Rückzahlungsanspruch des bereits bezahlten Startersets, oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch, außer die Beraterin/der Berater hat die Sperrung nicht zu vertreten.
(2) Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen pp. im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist CEVITALIS zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.
(3) Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch CEVITALIS als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich CEVITALIS das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. CEVITALIS behält sich insbesondere vor, den Zugang der Beraterin/des Beraters zum Backoffice und sonstigem System von CEVITALIS ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn die Beraterin/der Berater gegen die in §§ 7 - 9 und § 10 Absätze 3 und 4, ebenso wie § 14 Absatz (4), § 18 (2) und § 19 genannten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht, verstößt. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten bis zur Beseitigung der Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von CEVITALIS. Sofern es sich um einen schwerwiegenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen.
§ 16 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung / Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Der Beraterinnen-/Beratervertrag wird für 12 Monate vereinbart. Der Vertrag verlängert sich mit der Zahlung der in § 6 (2) erläuterten Servicegebühr automatisch um weitere 12 Monate, sofern er
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nicht zuvor von einer Partei via E-Mail oder unter Einhaltung der Schriftform mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Sofern die/der Beraterin/Berater trotz entsprechender Zahlungsaufforderung durch CEVITALIS die vorgenannte Servicegebühr nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zahlt, wird der Vertrag automatisch gekündigt. Ungeachtet dessen hat die/der Beraterin/Berater auch innerhalb der 12-monatigen Vertragslaufzeit jederzeit bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende die Möglichkeit, diesen Vertrag ordentlich zu kündigen.
(2) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den Beraterinnen-/Beratervertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch CEVITALIS liegt ferner bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten mit der eine Beraterin/ein Berater ihrer/seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) oder 19 geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder sonstiges geltendes, vertragliches oder gesetzliches Recht, ist CEVITALIS ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
(3) CEVITALIS hat ferner das Recht, den Vertrag der Beraterin/des Beraters außerordentlich zu kündigen, sofern die Beraterin/der Berater nicht spätestens 6 Monate nach Registrierung die erforderlichen Handlungen im Sinne des § 14 (4) vorgenommen hat. CEVITALIS wird jedoch 14 Tage vor Löschung des Accounts der Beraterin/des Beraters per E-Mail (an die im System hinterlegte E-Mail-Adresse) oder in deren/dessen Backoffice die bevorstehende Löschung ankündigen, so dass die Beraterin/der Berater die Möglichkeit hat, innerhalb dieser Frist von 14 Tagen die erforderlichen Handlungen nachzuholen.
(4) Nach der Beendigung eines Vertrages durch ordentliche Kündigung ist ein erneuter Vertragsschluss nach Ablauf einer Frist von mindestens 12 Monaten möglich.
(5) Mit der Beendigung des Vertrages steht der Beraterin/dem Berater kein Recht auf Provisionierung mehr zu. Dies gilt nicht für bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgreich vermittelte
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Verträge. Der Anspruch auf diese Provisionen bleibt unberührt. Ferner steht der Beraterin/dem Berater mit der Beendigung des Vertrages kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da die Beraterin/der Berater nach Maßgabe des § 4 (1) kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
(6) Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann, sofern Sie den Namen, die Anschrift und die ID-Nummer der Beraterin/des Beraters enthalten.
(7) Falls eine Beraterin/ein Berater gleichzeitig andere von dem Beraterinnen-/Beratervertrag unabhängige Leistungen von CEVITALIS beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Beraterinnen-/Beratervertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass die Beraterin/der Berater mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt die Beraterin/der Berater nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von CEVITALIS, so wird sie/er als normaler Kunde geführt.
(8) Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit wie z.B. den Vertrag über das Nutzungsrecht nach Maßgabe des § 6 Absatz 3 (Servicegebühr) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Gebühren/Vergütung, außer die Beraterin/der Berater hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt.
§ 17 Datenschutzpflichten der Beraterin/des Beraters
Es ist der Beraterin/dem Berater verboten, die ihr/ihm bekanntwerdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.
§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / keine Übertragung oder Vererbung der gesponserten Struktur auf Dritte
(1) CEVITALIS kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte übertragen, sofern sich der Erwerber an das geltende Recht hält.
(2) Sofern ein Gesellschafter aus der als Beraterin/Berater registrierten Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder die Anteile eines oder mehrerer Gesellschafter auf Dritte übertragen werden sollen, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag
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gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunde und in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Vertrages nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, die im freiem Ermessen von CEVITALIS steht, zulässig. CEVITALIS erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält CEVITALIS sich die außerordentliche Kündigung des Vertrages der als Beraterin/Berater registrierten Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft vor.
(3) Die Beraterin/der Berater ist nicht zum Verkauf und/oder zur Übertragung ihrer/seiner Vertriebsstruktur bzw. der erlangten Position im Erfolgsplan berechtigt.
(4) Die Beraterin/der Berater ist zur Vererbung ihrer/seiner vertraglichen Position [der Vertrag der Beraterin/des Beraters endet mit dessen Tod] nach vorheriger schriftlicher oder via E-Mail zu erteilender Zustimmung durch CEVITALIS und dem im Todesfall erforderlichen Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und Nachweise für/über das Erbe berechtigt. Mit dem/den/der Erben/in muss ein neuer Vertragspartnervertrag im Todesfall vereinbart werden und sofern, ein/e Erbe/in bereits Beraterin/der Berater bei CEVITALIS ist, muss die/der Erbe/in entscheiden, ob sie/er ihre/seine bisherige oder die geerbte Position im Erfolgsplan behält, da nur eine Position im Erfolgsplan je Beraterin/der Berater erlaubt ist, so dass die nicht gewählte Position wegfällt.
(5) Für den Fall, dass eine Beraterin/ein Berater ihre/seine Tätigkeit künftig unter anderem Namen, durch eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, als Ehepaar, als eingetragene Lebenspartnerschaft oder aus sonstigen Gründen künftig unter einer anderen Bezeichnung ausüben möchte, ist dies nur auf Antrag möglich, wobei CEVITALIS nach seinem freien Ermessen berechtigt ist, den Antrag abzulehnen.
§ 19 Trennung /Auflösung
Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft registrierte Beraterin/Berater ihre/seine Gesellschaft intern beendet, gilt, dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung eine der vorgenannten Gesellschaften nur eine Beraterinnen-/Beraterposition verbleibt. Die sich trennenden Ehepartner/Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Ehepartner/Mitglied/Gesellschafter die Vertragspartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies CEVITALIS durch eine von beiden Parteien unterzeichnete und notariell beglaubigte schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschluss anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen
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Beendigung in Bezug auf die Vertragspartnerschaft bei CEVITALIS behält sich CEVITALIS das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten der Beraterin/des Beraters, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.
§ 20 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen
(1) Die Beraterin/der Berater gewährt CEVITALIS unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit ihrem/seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihr/ihm im Rahmen ihrer/seiner Funktion als Beraterin/Berater zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt die Beraterin/der Berater durch Übermittlung des Beraterinnen-/Beraterantrages und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung ihrer/seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.
(2) Es ist der Beraterin/dem Berater nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs, sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung, Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von CEVITALIS gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings, anzufertigen. Eine Beraterin/ein Berater darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von CEVITALIS keine Audio- oder Videopräsentationen oder -aufzeichnungen von CEVITALIS Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.
§ 21 Datenschutzbestimmungen
(1) Es ist der Beraterin/dem Berater verboten, die ihr/ihm bekannt werdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.
(2) CEVITALIS erhebt und nutzt die von Ihnen freiwillig übermittelten Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von CEVITALIS.
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§ 22 Haftungsausschluss
(1) CEVITALIS haftet ausdrücklich nicht für höhere Gewalt wie etwa Epidemien oder Pandemien (wie z.B. die Covid-19-Pandemie), internationale Erschütterungen der Finanzmärkte (dies sind solche, die vergleichbar mit der weltweiten Finanzkrise in 2008 nach der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers sind) Kriegen, und/oder politische Verwicklungen, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Streiks oder vergleichbare Betriebs- oder sonstigen Störungen.
(2) Im Übrigen haftet CEVITALIS für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch die CEVITALIS, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der CEVITALIS, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(4) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet CEVITALIS nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von CEVITALIS, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 23 Einbeziehung des Erfolgsplanes
(1) Der CEVITALIS-Erfolgsplan beigefügt als Anlage 1 - und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Beraterinnen-/Beratervertrages. Die Beraterin/der Berater muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
(2) Mit der Versendung des Antrages auf Abschluss der Vertriebspartnerschaft an CEVITALIS versichert die Beraterin/der Berater zugleich, dass sie/er den CEVITALIS-Erfolgsplan zur Kenntnis genommen hat und denselben als Vertragsbestandteil akzeptiert.
Cevitalis Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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(3) CEVITALIS ist zu einer Änderung des CEVITALIS-Erfolgsplans nach Maßgabe des § 26 Absatz (1) berechtigt.
§ 24 Verjährung
(1) Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Parteien binnen 12 Monaten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs oder zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs oder der Erkennbarkeit des Anspruchs. Gesetzliche Regelungen, die zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsehen, bleiben unberührt.
§ 25 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht des Sitzes von CEVITALIS unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem die Beraterin/der Berater ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sofern die Beraterin/der Berater Kauffrau/Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss ihren/seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder ihr/sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort der Sitz von CEVITALIS.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) CEVITALIS ist zu einer Änderung dieses Vertrages, dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und/oder des Erfolgsplans berechtigt, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. CEVITALIS wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice der Beraterin/des Beraters ankündigen. Die Beraterin/der Berater hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist CEVITALIS berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern die Beraterin/der Berater bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft.
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CEVITALIS ist verpflichtet, die Beraterin/der Berater in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung ihres/seines Schweigens hinzuweisen.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.
(4) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
Stand der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen: 04.04.2024
Es folgt der Erfolgsplan als Anlage 1.
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In der Nachfolge genannt „CEVITALIS“.
Der Erfolgsplan der Firma CEVITALIS ist in seiner jeweils gültigen Fassung Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen der CEVITALIS. Ferner ersetzt dieses Dokument und sämtliche hier enthaltenen Änderungen des Erfolgsplans alle vorherigen Fassungen, die hiermit ihre Gültigkeit verlieren.
EINLEITUNG
CEVITALIS ERFOLGSPLAN (Gültig ab dem 01. März 2024)
Der CEVITALIS Erfolgsplan ist ein Unilevel-Hybrid-Einkommensplan, der auf jeder Stufe des Karriere-Fortschritts bestimmte Provisionen und Boni bereithält, so dass ein selbstständiger Berater jederzeit weiß, was er verdienen kann. Voraussetzung dafür ist, dass er in Abhängigkeit seines Einsatzes an Zeit und Mitteln sowie seiner individuellen Befähigung, eine entsprechende Vertriebsorganisation aus Kunden und Team-Beratern aufbauen und führen kann.
In diesem Dokument werden alle garantierten Ausschüttungen in Form von Provisionen erläutert, die jeder Berater für eine bestimmte Handlung / Aktion und unter Berücksichtigung von Qualifikationsvoraussetzungen bekommt.
Der CEVITALIS Erfolgsplan bietet jedem die Chance auf ein passives Einkommen aus zwei verschiedenen Arten.
CEVITALIS kann nicht garantieren, dass Sie mit dem Erfolgsplan Geld verdienen. Es ist abhängig von Ihrem Zeitaufwand, Arbeitseinsatz, Lernfähigkeit, Ausdauer und Langfristigkeit. Es gibt keine Garantie auf Erfolg und Provisionen.
Cevitalis Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 2 QUALIFIKATION Seite 3 VOLUMEN PUNKTE / AUTOMATISCHEN LIEFERSERVICE Seite 3 STARTER SET Seite 3 EINKAUFSRABATT FÜR BERATER/BERATERINNEN Seite 3 EINKAUFSRABATT FÜR KUNDEN Seite 3 KUNDENPROVISIONEN Seite 3 POSITIONEN IM ERFOLGSPLAN Seite 4 RESIDUALES EINKOMMEN Seite 5+6 RESIDUALES EINKOMMEN AB DER 8. EBENE Seite 7 SHOP LIZENZ Seite 7 AKTIVSTATUS Seite 7 DOWNLINE & LEVEL | EBENEN Seite 8 DYNAMISCHE KOMPRESSION Seite 8 UMSATZ Seite 8 BERATER-HOMEPAGE Seite 8 VERHALTENSKODEX Seite 9 PRODUKTVERKAUF Seite 9 BEZAHLVARIANTEN / AUSZAHLUNG Seite 9 REGISTRIERUNG ALS BERATER/BERATERIN Seite 9
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I.
Qualifikation
Ein unabhängiger Berater/Beraterin gilt als qualifiziert, wenn mindestens ein Kunde eine Bestellung in Höhe von 40,00 € Netto Warenwert über den/die Berater/Beraterin abgeschlossen hat; oder der Berater/Beraterin selber eine Bestellung von 40,00 € bestellt hat.
II.
Volumen Punkte
Netto Warenwert = 1 VP
VP = Volumen Punkte
1 VP = 1,00 € Netto Provision ( siehe Seite 5 und 6 )
PVP = Persönliche Volumen Punkte
DVP = Downline Volumen Punkte
III.
Starter Set Es gibt KEINE Starter Sets.
Der/die Berater/Beraterin kann auf unserer Homepage aus den aktuell angebotenen Paketen wählen.
IV.
Einkaufsrabatt für Berater
Um einen Einkaufsrabatt zu erhalten, muss der/die Berater/Beraterin einen Aktivstatus abhängig der Position haben (siehe unter Positionen im Erfolgsplan Seite 4).
Der/die Berater/Beraterin bekommt die Produkte 20 % günstiger als der Kunde.
Ab 500,00 € Netto Warenwert ist die Lieferung versandkostenfrei.
V.
Einkaufsrabatt für Kunden
Es gibt keinen Einkaufsrabatt für Kunden. Jeder Kunde hat die Option Berater zu werden um so die Einkaufsrabatte für Berater zu erhalten.
Ab 500,00 € Netto Warenwert ist die Lieferung versandkostenfrei.
Cevitalis Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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VI.
Kundenprovision
Kundenprovisionen oder auch Shop-Provisionen genannt, bekommt jede/r Berater/Beraterin auf alle persönlichen Umsätze, die über die persönliche, replizierte Website beim Unternehmen durch Kunden generiert werden. Ausgezahlt werden 20% Kundenprovision vom Netto Warenwert.
Diese Provisionsart wird monatlich ausgeschüttet. Provisionsberechtigt ist jede/r Berater/Beraterin mit einem Aktivstatus
VII.
Positionen im Erfolgsplan Positionen Berater oder Beraterin Manager Direktor National International Global Netto Umsatz mit Team (DVP) 60 400 1.000 3.000 6.000 12.000 Mtl. Persönlicher Kunden- (PVP) Oder selber bestellen 40 40 40 40 40 40 Qualifizierte Erst-Linien 0 0 3 3 3 4 Jeweils in 2-3 unterschiedlichen Linien 0 0 0 0 0 0 In einer Linie muss ein… sein 0 0 Manager Direktor National International
Positionen Nationaler Botschafter Internationaler Botschafter Privatier 1-Stern Privatier 2-Stern Privatier 3-Stern Privatier Netto Umsatz mit Team (DVP) 24.000 48.000 100.000 250.000 500.000 1.000.000 Mtl. persönlicher Kunden- (PVP) Oder selber bestellen 40 40 60 80 100 120 Qualifizierte Erst-Linien 4 4 5 5 5 8 Jeweils in 2-3 unterschiedlichen Linien National Global Global Nationaler Botschafter Int. Bot. Nat. Bot. Int. Bot. Privatier Privatier 1 Stern Privatier Int. Bot. 1 Stern Privatier 2 Stern Privatier
Cevitalis Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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VIII.
Residual Einkommen Positionen Berater oder Beraterin Manager Direktor National International Global Netto Umsatz mit Team (DVP) 60 400 1.000 3.000 6.000 12.000 Mtl. persönlicher Kunden-ALS (PVP) 40 40 40 40 40 40
Qualifizierte Erst-Linien 0 2 3 3 3 4 Jeweils in 2 -3 unterschiedlichen Linien
In einer Linie muss ein… sein
Manager Direktor National International 1 Ebene 20% 20% 20% 20% 20% 20% 2 Ebene
10% 10% 10% 10% 3 Ebene
15% 15% 15% 4 Ebene
4% 4% 5 Ebene
3% 6 Ebene
7 Ebene
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Nationaler Botschafter Intentionaler Botschafter Privatier 1-Stern Privatier 2-Stern Privatier 3-Stern Privatier 24.000 48.000 100.000 250.000 500.000 1.000.000 40 40 60 80 100 120
4 4 5 5 5 8 Int. National Global Global Nat. Botschafter Nat. Bot. Int. Bot. Int. Bot. Privatier Privatier 1 Stern Privatier Int. Bot. 1 Stern Privatier 2 Stern Privatier
. 20% 20% 20% 20% 20% 20% 10% 10% 10% 10% 10% 10% 15% 15% 15% 15% 15% 15% 4% 4% 4% 4% 4% 4% 3% 3% 3% 3% 3% 3% 3% 3% 3% 3% 3% 3%
5% 5% 5% 5% 5%
Diese Provisionsart wird monatlich ausgeschüttet. Provisionsberechtigt ist jede/r Berater/Beraterin mit einem Aktivstatus.
Der Erfolgsplan zahlt das Residual Einkommen bis in die 7. Ebene aus. Von der 1. bis zur 7. Ebene berücksichtigt das System nur aktive Berater/innen. Alle Ebenen werden dynamisch komprimiert, das heißt, Null- oder Minder-Volumen wird zu einer Ebene kumuliert (s. Kompression im Anhang).
Mit dem Residualplan ist es möglich, sich ein passives Einkommen aufzubauen. Die Kraft des Residualplans kommt aus dem Verdienst, der bei einem richtigen, immer breiter werdenden Aufbau aus den Ebenen und der Tiefe entsteht. Der größte Verdienst ergibt sich demnach aus der in der Tiefe befindlichen Breite. Die dort vorhandenen Berater/innen sind in der Regel unbekannt und betreiben ihr Geschäft auch ohne Involvierung der Upline. Daher entsteht dortiges Volumen meist ohne Zutun der oberen Upline. Dieses passiv entstehende Einkommen wird auch als Residualeinkommen bezeichnet. Das Ziel eines jeden/ einer jeden Beraters/in sollte daher sein, sich eine Organisation aufzubauen, die sich bis in diese Ebenen und darüber hinaus erstreckt, so dass der/die Berater/Beraterin in den Genuss eines passiven Einkommens kommt.
Cevitalis Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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IX.
Residual Einkommen ab der 8. Ebene
Ab der Position Privatier oder höher bekommt man ein Residual Einkommen unterhalb der
8. Ebene. Das komplette Netto Volumen, welches ab der Ebene 8 bis unendlich tief entsteht, wird zusammengerechnet und darauf werden bis zu 3 % extra Residuales Einkommen ausgezahlt.
Die Prozente werden immer nur auf die offene Gruppe in Deiner Downline gezahlt, sollte ein Team Partner die gleiche Position wie die Upline erreicht haben, dann verliert diese
nur das Residual Einkommen ab der 8. Ebene bis ins unendlich aus der geschlossenen Gruppe.
PRIVATIER = 0,50 %
1. STERN PRIVATIER = 0,50 %
2. STERN PRIVATIER = 1,00 %
3. STERN PRIVATIER = 1,00 %
Diese Provisionsart wird monatlich ausgeschüttet. Provisionsberechtigt ist jede/r Berater/Beraterin mit einem Aktivstatus.
X.
Shop Lizenz
Nachdem ein neuer Berater seine Shop Lizenz für 36,00 € brutto für das jeweilige Land für ein Jahr aktiviert hat, kann er das Backoffice (Shop, Marketing-System etc.) ein Jahr in vollem Umfang nutzen. Nach dieser Zeit kann sich der Berater für eine Verlängerung entscheiden und für die weitere Nutzung von 12 Monaten zum jeweils aktuellen Preis (Stand 01.03.2024 - 36,00 € brutto für das jeweilige Land pro Jahr) vornehmen.
XI.
Aktivstatus
Um provisionensberechtigt zu sein, muss ein/e Berater/Beraterin die Mindestanforderungen der persönlichen PVP je nach Position erfüllen.
Ein/e Berater/in ist im Aktivstatus, wenn er/sie insgesamt mindestens 40 € netto Warenwert selber bestellt oder ein Kunde für 40 € Nettowarenwert bestellt oder höher als persönlicher Umsatz, je nach Position und im Rahmen der eigenen Berater-ID bzw. seines Kontos generiert. Hierbei wird der aktuelle Kalendermonat sowie der beglichene Umsatz berücksichtigt.
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XII.
Downline / Ebene
Als „Downline“ bezeichnet man alle Berater oder Beraterinnen, die zu einem Team gehören. Die Downline baut sich durch die Personen auf, der/die Berater/Beraterin ins Geschäft bringt und durch Personen, die dann wiederum von diesen Beratern/Beraterinnen ins Geschäft gebracht werden (usw.). Alle persönlichen Berater/innen werden unmittelbar an die eigene Vertriebspartner-Position angebunden. Das ist Ihre 1. Ebene, die auch als direkt zugeordnete Berater/Beraterin bezeichnet wird. Die Personen, die von Ihren Team-Partnern/Team-Partnerinnen geworben werden, stellen Ihre 2. Ebene dar (usw.). Ihre Gesamtstruktur besteht demnach aus persönlichen Beziehungen. Wie viele Personen sich in Ihren Downline Ebenen befinden und aus wie vielen Ebenen Ihre gesamte Downline besteht, ist unter dem Menüpunkt Downline Übersicht in Ihrem Backoffice auf der Hauptseite aufgeführt.
XIII.
Dynamische Kompression
Der Erfolgsplan ist ein Unilevel-Plan auf Grundlage von komprimierten Aktivstatus-Ebenen. Inaktive Positionen mit einem kleineren Volumen (< 40 PVP ) werden voll verprovisioniert und zählen im Umsatz der jeweiligen Aktivstatus-Ebene mit.
Der hierzu verwendete Prozess wird als dynamische Kompression bezeichnet. Diese dynamische Kompression wird monatlich auf qualifizierte Aktivstatusebenen, wie weiter unten beschrieben, angewendet.
Aktive-Ebenen (Ebene 1 bis unendlich – klassische Unilevel Ebenen) Sie entstehen jeweils durch die Kompression einzelner, personenbezogener Positionen. Das System definiert dadurch eine Aktivstatus-Ebene, indem es in Ebene 1 ab der ersten Position vorhandenes Volumen bis inklusive zum nächsten aktiven Berater (>40 PVP ) oder höher sucht und eben diese Distanz als eine Aktivstatus-Ebene zusammenfasst (komprimiert). Positionen ohne PVP werden vollständig komprimiert.
XIV.
Umsatz
Zum Umsatz zählen ausschließlich die gebuchten Zahlungseingänge bei CEVITALIS. Das Bestell- oder Rechnungsdatum ist für die Umsatzermittlung NICHT maßgeblich. Es kann jedoch – bedingt durch mögliche Fremdeinflüsse (z.B. technische Störungen der Hausbank / Kreditkartengesellschaft) zu Verzögerungen bei Zahlungseingang kommen, für die CEVITALIS keine Haftung übernimmt.
XV.
Berater Homepage
Jede/r registrierte Berater/in erhält eine Berater/innen-Subdomain mit eigenem Online-Shop (z.B. https://mustermann.cevitalis.de). Der/die Berater/in hinterlegt den gewünschten Namen (jederzeit selbst änderbar) für seine Homepage bei der Registrierung. Dort hat er/sie auch die Möglichkeit festzulegen, welche persönlichen Daten im Kontaktbereich der replizierten Website angezeigt werden sollen.
Für die Nutzung dieser personalisierten Website und des Marketingsystems (Backoffice) fällt bei der Registrierung die jährliche Shop Lizenz i. H. v. 36,00 € brutto des jeweiligen Landes an. Diese Gebühr kann zu jedem Zeitpunkt, auch ohne vorherige Ankündigung, geändert werden.
Endkunden, die über den Shop eines/r Beraters/in einkaufen, werden direkt von der CEVITALIS beliefert. Der/die Berater/in erhält für diese Bestellung über den eigenen Shop eine Kundenprovision.
Nach der Zuordnung eines Kunden zu einem/r Berater/in (dies geschieht automatisch durch die Bestellung über die Berater-Homepage), bleibt dieser für immer sein/ihr Kunde. Die CEVITALIS schützt die Kundenbeziehungen nach Maßgabe der systembedingten Möglichkeiten. Selbst, wenn der Kunde später über einen anderen Berater-Shop einkaufen sollte, bleibt er trotzdem Kunde des/der „ersten“ Beraters/in (Bestandsschutz), welche/r auch die Shop-Provision erhält.
Cevitalis Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
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XVI.
Verhaltenskodex
Von jedem Berater der Firma CEVITALIS wird erwartet, dass er sich in jeglichem Austausch mit der Firma CEVITALIS und ihren Beratern/innen so verhält, wie er selbst behandelt werden möchte. Analog zu den hohen Erwartungen von den Gründern, kann und darf von jedem/r Berater/in erwartet werden, dass er/sie sich dem Verhaltenskodex des Unternehmens anschließt. Das bedeutet, dass er/sie sich nach allem, was als recht und billig angesehen werden kann und allgemeinhin als tugendhaft zwischenmenschlicher Beziehungen betreffend gilt, in jeder Hinsicht nach Innen sowie Außen als ein würdige/r Berater/Beraterin des Unternehmens verhält.
XVII.
Produktverkauf
Ein Verkauf der Produkte der Firma CEVITALIS ist außerhalb des Berater-Shops im Internet ausdrücklich untersagt. Der Name „CEVITALIS“ darf weder in Domains (=Webadresse) noch für Social-Media Seiten, auch nicht auszugsweise, genutzt werden. Der/die Berater/in darf nur unter der jeweilig zutreffenden Bezeichnung
„Selbstständiger CEVITALIS Berater“, „Selbstständige CEVITALIS Beraterin“ auftreten.
XVIII.
Bezahlvarianten und Auszahlung
Unser Shop bietet verschiedene Zahlungsoptionen an, welche im Kassenbereich angesehen und ausgewählt werden können. Solange ein Zahlungsvorgang noch nicht abgeschlossen ist, erhält die ausgelöste Bestellung den Status „offen“.
Volumen Punkte einer Bestellung können immer erst dann im Backoffice angezeigt werden, wenn der Zahlvorgang vollständig abgeschlossen ist. Dazu gehört neben typisch längeren Transaktionszeiten an Wochenenden und Feiertagen z. B. bei der Zahlart „Vorkasse“ auch der Schritt der Verbuchung einer Zahlung in unserem Rechnungswesen.
Alle Provisionen werden monatlich ausgezahlt.
XIX.
Registrierung als Berater
Die Registrierung eines/r neuen Beraters/in, Kunden oder Kosmetik Studio erfolgt durch die Eintragung auf der replizierten Homepage eines vermittelnden Beraters/in in seiner/ihrer Tätigkeit als Empfehlungsgeber/in bzw. „Sponsor/in“.
Die Online-Registrierung kann jederzeit erfolgen. Ab dem Tag der Online-Registrierung beginnt der erste Abrechnungsmonat.
Weder ein Kunde noch ein Berater/in kann sich direkt bei der CEVITALIS anmelden.
Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann Berater werden.
Sollte ein Berater versterben, dann haben die Erben die Möglichkeit, die Position mit allen Rechten und Pflichten innerhalb von 6 Monaten zu übernehmen. Sollten die Erben die Position nicht übernehmen wollen oder die Frist von 6 Monaten abgelaufen sein, dann geht die Position mit allen Recht und Pflichten an CEVITALIS über.
Cevtialis GmbH i.Gr.
Carl-Benz-Straße 4 33803 Steinhagen Telefon: +49 (0) 521 430608-88 Telefax: +49 (0) 521 4175177 E-Mail: info@cevitalis.de